Clever einkaufen

by Maria

Einkaufsliste und Wochenplan

Eine Einkaufsliste hilft den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen.

Um diese Liste aufzustellen, notierst du über die Woche alle Dinge, die ausgegangen sind und die du noch benötigst.

Am Wochenende wäre ein guter Zeitpunkt, um den Speiseplan für die kommende Woche zu erstellen und gleichzeitig die Einkaufsliste zu schreiben. Eine Wochenplan-Vorlage zum Download findest du gleich hier.

Wochenplan

Nicht zu viel kaufen

Bei lagerbaren Lebensmittel wie Nudeln, Reis, Zucker, Mehl, Hülsenfrüchte etc. kann man natürlich zuschlagen und im Angebot größere Mengen kaufen. Bei Frischware wie schnell verderblichem Obst, Salat und Gemüse sollte man aber wirklich nur die Menge kaufen, die man in den nächsten paar Tagen verbrauchen wird, sonst landet der Rest am Ende im Müll und man hat nichts gespart.

Und natürlich NIE hungrig zum Einkaufen gehen, denn sonst landet mit Sicherheit mehr im Einkaufswagen als man benötigt.

Genau hinschauen bei Testergebnissen

Bei Prüfzeichen von Ökotest oder Stiftung Warentest sollte man etwas genauer hinschauen, von wann diese Testergebnisse sind. Je älter die Untersuchungen sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass inzwischen bessere Produkte auf dem Markt sind.

In die Hocke gehen

Teure Produkte sind in der Regel auf Augenhöhe platziert, während die preiswerteren in den unteren Regalen zu finden sind. Deshalb lohnt es sich, beim Einkaufen ein paar Kniebeugen zu machen.

Gutes Kochen beginnt schon beim Einkaufen

Die Entscheidung, ob ein Rezept gelingen kann oder nicht treffen wir bereits beim Einkauf. Jedes Gericht kann nur so gut und gesund sein, wie die Zutaten und Gewürze, die verwendet werden. Eckart Witzigmann drückte es mal so aus: „Der Star in der Küche ist das Produkt“.

Auf Zusatzstoffe achten!

Wenn man beim Einkaufen auf die meist sehr klein gedruckten Zusätze achtet, wundert man sich oft, ob das wirklich alles notwendig ist. Mir ist z. B. aufgefallen, dass es bei Kokosmilch welche gibt, die außer Kokosnussextrakt und Wasser keine weiteren Zusätze enthalten, bei den meisten anderen entdecke ich aber eine ganze Menge weiterer Zusätze. Ich persönlich bevorzuge die ohne Zusätze.

Natürlich sind nicht alle Zusatzstoffe schädlich! Diejenigen, die man aber möglichst meiden sollte, habe ich rot markiert.

Farbstoffe (E 100 bis E 180)

Die meisten Farbstoffe sind künstliche Nachbildungen von Stoffen, die identisch in der Natur vorkommen. Es kann sich aber auch um künstliche Designer-Verbindungen wie Azofarbstoffe handeln. In einer Broschüre rät die Verbraucherzentrale bei 15 Farbstoffen vom Verzehr ab: E 102, E 104, E 110, E 122 bis E 129, E 142, E 150C, E 151, E 154 und E 155, E 173 und E 180 haben einen roten Daumen. Größtenteils handelt es sich dabei um synthetisch hergestellte Farbstoffe.

Konservierungsstoffe (E 200 bis E 297)

E 260 bis E 270 und E 290 bis E 297 stuft die Verbraucherzentrale als unbedenklich ein. Dreimal rät sie von Verzehr ab: Bei E 235 (aus Ammoniak und Formaldehyd hergestellter Stoff, der nur für Provolone-Käse zugelassen ist), bei E 284 und bei E 285 (Borsäure und Borax, beide nur für Kaviar zugelassen).

Antioxidantien (E 300 bis E 385)

Antioxidantien stören die Reaktion von Luftsauerstoff mit den Lebensmitteln. So verhindern sie, dass Fette ranzig, Gemüse- und Obstkonserven braun oder sauerstoffempfindliche Vitamine und Aromastoffe zerstört werden. Antioxidantien wie Ascorbinsäure, Vitamin E und Gallate (synthetisch) stecken vor allem in Suppen, Kaugummi, Backwaren, Ölen, Margarine, Marzipan, Eis, Kartoffeltrockenerzeugnissen, Walnusskernen. Natürlich vorkommende Antioxidationsmittel belegen die Nummern E 300 bis E 309 und E 322 bis E 327 (Salze der Milchsäure). Sie bekommen von der Verbraucherzentrale einen grünen „Daumen nach oben“, gelten also als unbedenklich. Der Rest hat einen gelben Daumen und sollte demnach nicht zu häufig und nicht in zu großen Mengen gegessen werden.

Verdickungs- und Geliermittel (E 400 bis E 495)

Nur E 425, das Konjak, hat einen Daumen nach unten (also besser meiden). Es wird aus der Wurzelknolle einer asiatischen Pflanze hergestellt und kommt zum Beispiel in Glasnudeln oder fernöstlichen Spezialitäten vor. Es kann die Aufnahme wichtiger Nährstoffe behindern, heißt es in der Broschüre der Verbraucherzentrale.

Von E 426 bis E 495 finden sich zahlreiche Emulgatoren. Dies sind Stoffe, die es ermöglichen, dass sich zwei an sich nicht mischbare Flüssigkeiten wie Öl und Wasser mischen lassen und eine Emulsion bilden. Von diesen 45 E-Nummern haben 14 einen gelben, der große Rest einen grünen Daumen. Sie gelten also wenn überhaupt erst in größeren Mengen als problematisch.

Säuerungsmittel (E 500 bis E 586)

Bis auf eine Ausnahme, das E 512 Zinn-II-Chlorid, gelten die zugehörigen E’s bei gelegentlichem Verzehr als unbedenklich. Das Zinn-II-Chlorid ist für Dosen- und Glaskonserven mit zum Beispiel Spargel zugelassen, um die helle Farbe zu erhalten. Es kann laut Verbraucherzentrale zu Übelkeit und Erbrechen führen.

Geschmacksverstärker (E 620 bis E 650)

Geschmacksverstärker sollen Lebensmittel für den Verbraucher geschmacklich attraktiver machen. Bekannt sind insbesondere die Glutamate (E 621 bis E 625) und die Glutaminsäure E 620. Die Glutaminsäure ist zum Beispiel in Sojasoße in hohen Konzentrationen enthalten. Glutamate befinden sich in Tiefkühlgerichten, Dosenkost, chinesischem Essen, Wurst und Knabberartikeln.

Aber auch, wenn Glutamat nicht auf der Zutatenliste zu finden ist, sollte man vorsichtig sein, denn in Hefeextrakt, Würze, Sojawürze und Fleischextrakt ist ebenfalls Glutamat enthalten. Sie können Pseudoallergien auslösen. Typische Anzeichen für eine allergische Reaktion bei Glutamat sind:

Ein trockener Mund,
Taubheitsgefühl oder Kribbeln in der Mundhöhle,
Juckreiz im Hals,
gerötete Wangen,
Herzrasen/Herzrhythmusstörungen,
Kopf- und Nackenschmerzen,
Gliederschmerzen,
Übelkeit.

Sie haben einen gelben Daumen, das heißt von häufigem Verzehr oder größeren Mengen wird abgeraten. Risikogruppen wie Pseudo-Allergikern, Asthmatikern und Neurodermitikern wird Vorsicht empfohlen.

Süßstoffe & Co. (E 900 bis E 1521)

Diese Mittel dienen vielfach als Überzugsmittel zum Beispiel für Zuckerwaren und Trockenfrüchte, Stabilisatoren, Treib- und Schutzgas, Süßstoff und Geschmacksverstärker. Vom Verzehr rät die Verbraucherzentrale nur bei E 999 ab, dem Quillajaextrakt, einem Schaummittel aus der Rinde des Quillaja-Baumes. Es enthält Blutgifte und war deshalb lange in Deutschland verboten. Das Mittel ist nur für aromatisierte, nicht-alkoholische Getränke auf Wasserbasis oder Cidre zugelassen.

Quelle: Auszug aus  http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/e-nummern-ueberblick-bei-diesen-zusatzstoffen-ist-vorsicht-geboten-a-1039053.html

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